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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vertragspartner des Kochkursteilnehmers ist die Firma Frank Buchholz Gusto Kochwerkstatt, Klosterstr. 27, 55124 Mainz (nachstehend Firma Frank Buchholz genannt). 1. Anmeldung Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. Frank Buchholz den Abschluss des Vertrages an. Nach Anmeldung erhält der Kochkursteilnehmer binnen sieben Tagen per Post oder E-Mail eine schriftliche Bestätigung seiner Anmeldung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der vorbenannten Anmeldebestätigung zustande. Das Kursentgelt ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung zu entrichten. Ist der gewünschte Kurs bei Anmeldung bereits ausgebucht, wird der Teilnehmer binnen vorgenannter Frist informiert. 2. Gutscheine Die Firma Frank Buchholz verpflichtet sich zur Durchführung des Kochkurses für das zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins geltende Kursentgelt für die Dauer von vier Monaten. Sollte ein Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden, so hat der Inhaber des Gutscheines den entsprechenden Differenzbetrag zum dann aktuellen Kochkursentgelt zu zahlen. Barauszahlungen und Rücküberweisungen sind nicht möglich. 3. Gesundheitsgefährdung Der Kursteilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und Ähnliches, die ihn bzw. andere Teilnehmer des Kurses gefährden oder gefährden könnten, vor Beginn des Kurses anzuzeigen. 4. Haftung Die Teilnahme an einem Kochkurs oder Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Kursteilnehmer. Der Kursteilnehmer verzichtet gegenüber der Firma Frank Buchholz und deren Mitarbeitern bzw. den Beauftragten, auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs und dem Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten und Anlagen entstehen können, es sei denn dass das schadensstiftende Ereignis von der Firma Frank Buchholz, oder einem der Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde. Schäden, die der Teilnehmer in der Kochschule verursacht, sind vollständig zu ersetzen. Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier oder Ähnliches), so haftet er für den durch seinen Gast verursachten Schaden, neben dem Schädiger selbst. 5. Termine Die Firma Frank Buchholz bemüht sich um Einhaltung der angegebenen Kochkurs-Termine. Sie behält sich allerdings vor, Kochkurse auf Grund anderer terminlicher Restriktionen zu verschieben. Die Kursteilnehmer werden entsprechend frühzeitig informiert. Die Firma Frank Buchholz behält sich weiter vor, Termine für Kurse bis zu sieben Tage vor Beginn des Kurses ganz abzusagen, wenn z.B. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Erkrankt der Koch ist eine kurzfristigere Absage zum Schutz der Teilnehmer unumgänglich. Die Teilnehmer werden dann rechtzeitig informiert. Über das geleistete Entgelt erhalten die Teilnehmer eine Gutschrift, die innerhalb einer Frist von vier Monaten eingelöst werden kann. Später erfolgende Einlösungen erfolgen nur unter der unter Punkt 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Maßgabe. Barauszahlungen und Rücküberweisungen sind nicht möglich. Darüber hinausgehende Ansprüche der Kursteilnehmer aufgrund einer Absage der Kurse, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 7. vorzeitiger Rücktritt eines Teilnehmers Erfolgt der Rücktritt eines Teilnehmers innerhalb von 6 Tagen vor Beginn des Kurses, ist das gesamte Kursentgelt fällig. Frühzeitigere Absagen sind für den Kochkursteilnehmer kostenfrei. Dem Kochkursteilnehmer steht es frei eine Ersatzperson zu stellen. Bei Rücktritt von einem Kurs ohne Abmeldung, bzw. Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs, ist ebenfalls das gesamte Kursentgelt fällig. 8. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Mainz. 9. Schriftformerfordernis Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorgenannten Regelungen den Kursteilnehmer in unangemessener Art und Weise benachteiligen, so ist diese Regelung durch eine benachteiligungsfreie, wirtschaftlich sinnvolle und entsprechend rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht tangiert. |
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Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen 1.
URHEBERRECHT BEI EINGEGEBENEN INHALTEN
Neben dem
Einstellen von unzulässigen Inhalten dürfen Sie insbesondere
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